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Corona-Veränderung zum 18.01.2021



Geschrieben von webmaster
Veröffentlicht: Montag, 18.01.2021 15:40:45
Zuletzt aktualisiert: Montag, 01.02.2021 15:41:22
Kategorie: Corona

Änderung zum 18.01.2021 : (für mehr Information Punkt anklicken)
♦ Private Zusammenkünfte nur im eigenen Haushalt und höchstens eine weitere Person
Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis des eigenen Hausstandes und höchstens mit einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich. Kinder unter 14 werden dabei – anders als in den vergangenen Wochen – mitgezählt.
♦ Kitas bleiben geschlossen
Die Kitas bleiben zunächst geschlossen. Unser Ziel ist es allerdings, Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar wieder zu öffnen.
♦ Kantinen werden für den Publikumsverkehr geschlossen
Kantinen werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ausgabe von Speisen soll ausschließlich für den Verzehr außerhalb der Kantinen-Räumlichkeiten erfolgen, sofern es die betrieblichen Abläufe zulassen.
♦ Arbeitgeber*innen werden dringend gebeten, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
♦ Landkreise mit einer Inzidenz über 200 wird der Bewegungsradius auf 15km beschränkt
In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 soll der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort beschränkt werden, sofern kein triftiger Grund vorliegt.
♦ Testpflicht bei der Einreise nach Deutschland
Bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland aus einem Risikogebiet soll eine Testpflicht eingeführt werden. Der Test kann 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise stattfinden. Die zehntägige Quarantänepflicht bleibt weiterbestehen und kann auch weiterhin erst nach frühestens fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test beendet werden.
 
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