So soll es mit der Saison 2020/21 weitergehen

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Bereits seit dem 29. Oktober des vergangenen Jahres ruht der Spielbetrieb im Amateurfußball. Tags zuvor hatten Bund und Ländern Maßnahmen beschlossen, die seitdem weder einen regulären Trainings- noch einen Spielbetrieb zulassen. Nach wie vor ist unklar, wann Lockerungen in Kraft treten, die eine Rückkehr ins Mannschaftstraining und eine Fortsetzung der Saison 2020/21 im Amateurfußball zulassen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist aber klar, dass eine reguläre Durchführung der laufenden Spielzeit mit vollständiger Vor- und Rückrunde organisatorisch für die meisten Staffeln nicht mehr möglich und für unsere Vereine unzumutbar ist.
Der Verbandsspielausschuss des Württembergischen Fußballverbandes hat deshalb nach intensiven Beratungen einen Vorschlag ausgearbeitet, der verschiedene Szenarien für den Abschluss der Saison 2020/21 vorsieht und dabei das Hauptaugenmerk auf eine sportliche Entscheidung über Auf- und Abstieg legt. Dieser Vorschlag berücksichtigt dabei die jeweils verbleibende Anzahl an Wochenend-Spieltagen in Abhängigkeit des Zeitpunktes, an dem eine Rückkehr in den Spielbetrieb möglich sein wird.
Hinweis: Auch für die Oberligen Baden-Württemberg gelten die Regelungen der Beschlussfassung, allerdings vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien (Gesellschafterversammlung, Spielkommission und Jugendspielkommission).

Umfassende Beteiligung der Verbandsgremien und Vereine 

Die für den Spielbetrieb verantwortlichen Gremien auf Bezirks- und Verbandsebene waren bei der Erarbeitung des Beschlussvorschlags von Beginn an eng eingebunden.  Am heutigen Vormittag wurden nun auch die württembergischen Vereine informiert. Sie haben jetzt die Möglichkeit, sich bis zum 17. Februar 2021 zum geplanten weiteren Vorgehen zu äußern. Eine Entscheidung über die Ordnungsänderung wird der wfv-Beirat in seiner regulären Sitzung am 19. Februar 2021 treffen.

„Wir haben in vielen Gesprächen mit Vereins- und Bezirksvertretern festgestellt, dass ein großer Bedarf an Klarheit und Einheitlichkeit besteht, um die Saisonplanungen weiterführen zu können. Was wir nicht liefern können, ist eine Aussage zum Zeitpunkt der Rückkehr auf den Platz. Unsere Vorlage bietet daher eine Orientierung angesichts der noch zur Verfügung stehenden Optionen“, sagt Harald Müller, Vorsitzender des Verbandsspielausschusses im wfv.

Die Beschlussvorlage berücksichtigt die folgenden Grundsätze

Zwei realistische Szenarien

Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze stehen zum jetzigen Zeitpunkt zwei Szenarien für einen Abschluss der Saison 2020/21 im Raum. Die klare Prämisse liegt auf einer sportlichen Ermittlung von Auf- und Absteigern.
Wird der Spielbetrieb nach dem 7. März 2021, spätestens aber bis zum 9. Mai 2021 wieder aufgenommen, werden nur die Vorrunden abgeschlossen und so direkte Auf- und Absteiger ermittelt. Direkt im Anschluss daran wird in diesem Fall noch die Relegation ausgetragen.

Sollte der Spielbetrieb bis zum 9. Mai 2021 nicht wieder aufgenommen werden können, bleibt nur die Annullierung der laufenden Saison mit der Folge, dass weder Auf- noch Absteiger ermittelt werden können und mit demselben Teilnehmerfeld in die Folge-Saison 2021/22 gestartet werden muss.

Mit dem Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz am gestrigen Tag ist das Szenario einer Auf- und Abstiegsrunde nach Abschluss der Vorrunde hinfällig. Dass unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorbereitungszeit eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs bis zum 7. März 2021 nicht in Betracht kommt, liegt auf der Hand. Im Sinne der Transparenz soll aber auch dieses Szenario Niederschlag in der Spielordnung finden.
Die Beschlussvorlage für die Ordnungsänderungen im Wortlaut finden Sie hier, außerdem haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie aufbereitet.
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