Corona-Regelungen für Vereine und Institutionen in LE (Stand 16.08.21)

Corona-Regelungen für Vereine und Institutionen in LE (Stand 16.08.21)
veröffentlicht: 15.08.2021

Folgende Änderungen bzw. Regelungen, gültig 16. August bis 13. September 2021 - hat die Stadtverwaltung für die Vereine und Organisationen in Leinfelden-Echterdingen zusammengestellt (grundsätzlich gilt dies nicht für den privaten Bereich):

Maskenpflicht

Eine Maskenpflicht besteht nach wie vor:
• ab 6 Jahren,
• in Innenräumen,
• wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann (auch im Außenbereich)

3G-Pflicht

• In Innenräumen besteht eine 3G-Pflicht, auch für die Nutzung von Umkleiden oder Duschen.
• Das bedeutet, dass Sie bei Vereinstreffen, Training usw. vorher prüfen müssen, ob die Teilnehmer immunisiert oder getestet sind.

  • Immunisiert: vollständig geimpfte oder genesene Personen mit entsprechendem Nachweis
  • Getestet: Es reicht ein Antigenschnelltest (Bürgertest) aus, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein PCR-Test gilt 48 Stunden.
  • Von der Testpflicht befreit sind Kinder bis 5 Jahren | noch nicht eingeschulte Kinder | Grundschulkinder, Schüler des SBBZ, weiterführender Schulen sowie Berufsschüler. Zur Glaubhaftmachung muss ggf. ein Schülerausweis vorgelegt werden.

Rehasport

• Beim Rehasport ist 3G nicht vorgeschrieben. Dennoch würden wir Ihnen dies empfehlen.
• Die Übungsleiter vom Rehasport müssen sich, analog allen anderen Übungsleitern, an die 3G-Regeln halten.

Corona-Verordnungen vom Kultusministerium

• Die Corona-Verordnungen vom Kultusministerium, wie z. B. die Verordnungen für Sport, Bäder und Saunen, Jugendarbeit, Musikschulen usw. haben derzeit weiterhin ihre Gültigkeit, außer den Inzidenzstufen, da diese mit der neuen Corona-Verordnung des Landes aufgehoben wurden.
 • Hygienekonzepte und Datenerfassung sind weiterhin notwendig.

Veranstaltungen

• Im Innenbereich gilt ebenfalls die 3G-Regel. Im Außenbereich nur dann, wenn es über 5.000 Teilnehmer sind und/oder der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
• Sollten Sie in den nächsten Wochen eine Veranstaltung planen und auch bereits mit dem Ordnungsamt abgestimmt haben, denken Sie bitte an die 3G-Regeln und ggf. auch an die Maskenpflicht. Bei Fragen dazu können Sie sich gerne melden: Amt für Jugend, Schulen und Vereine, Tel. 1600-309, Ordnungsamt, Tel. 1600-277

Die neue Verordnung gilt bis 13. September 2021.

Sollten Sie speziell zu VEREINEN eine Frage haben, bittte wie folgt an die Stadtverwaltung wenden: Sandra Czernotzky . Stadt Leinfelden-Echterdingen . Amt für Schulen, Jugend und Vereine . Neuer Markt 3 . 70771 Leinfelden-Echterdingen
 

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